Hausaufgaben im Fach Politik

Ausgehend vom Grundsatz, dass Eltern und Schüler die Verantwortung für die Erledigung der Hausaufgaben tragen, gelten im Fach Politik in Absprache mit den Fächern des Fachbereichs Gesellschaftswissenschaften folgende Regelungen und Ziele:

 

1. In der Vergabe von Hausaufgaben haben die Hauptfächer den Vorrang.

2. Die zeitliche Verteilung der Hausaufgaben muss durch die Hauptfächer dokumentiert werden.

3. Es erfolgt eine Schwerpunktverlagerung der Lernzeit in den Unterricht.

4. Hausaufgaben dienen:

a) dem Erlernen von Fakten und Grundlagenwissen. Die Überprüfung erfolgt durch schriftliche Übungen.

b) weniger der Wiederholung des Lernstoffs, sondern vielmehr der Anwendung und Vorbereitung.

c) der Förderung und Vertiefung selbstständigen Arbeitens durch unterrichtsbegleitende kreative Aufgaben.

5. Grundsätzlich dienen Hausaufgaben dem kooperativen Lernen und der individuellen Förderung.

6. Die Erledigung von Hausaufgaben darf in den Klassen 5 und 6 maximal 15 Minuten und in den Klassen 7 bis 9 maximal 30 Minuten umfassen.